§ 1 – Vorbereitungsdienste

GKRIMDVDV_2020 · Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes

Vorbereitungsdienste für die Laufbahn des gehobenen Kriminaldienstes des Bundes sind 1.das Bachelorstudium „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“,
2.die kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“ für den „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“ oder
3.die verkürzte Qualifizierung für den „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“.
Soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, werden die Vorbereitungsdienste an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Hochschule) durchgeführt.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 GKRIMDVDV_2020 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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