§ 17 – Durchführung und Inhalte der modulbegleitenden Veranstaltungen

GKRIMDVDV_2020 · Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes

(1)Zusätzlich zu den Modulen werden in den Fachstudien modulbegleitende Veranstaltungen durchgeführt.
(2)Die modulbegleitenden Veranstaltungen dienen dazu, Inhalte, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, die für die Laufbahnbefähigung relevant sind. Die Inhalte der modulbegleitenden Veranstaltungen richten sich nach dem Modulhandbuch „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“ nach § 11 Absatz 3.
(3)Modulbegleitende Veranstaltungen sind 1.Polizeitraining,
2.Berufsethik und
3.polizeispezifische Fremdsprachenausbildung.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 17 GKRIMDVDV_2020 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 17 GKRIMDVDV_2020 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.