Art. 25 – Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

GKV-SOLG · Gesetz zur Stärkung der Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die auf den Artikeln 5, 6, 10, 11 und 23 beruhenden Teile der geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung geändert werden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 25 GKV-SOLG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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