§ 12 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

GLASINDMSTRFORTBV · Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Glas und Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Glas

Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Glas vom 9. April 1980 (BGBl. I S. 432), die zuletzt durch Artikel 12 der Verordnung vom 23. Juli 2010 (BGBl. I S. 1010) geändert worden ist, außer Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 12 GLASINDMSTRFORTBV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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