§ 1 – Gleichstellung von Prüfungszeugnissen

GLPRZKAISERSLAUTERNV · Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule - Handwerksberufe - an der Berufsbildenden Schule des Bezirksverbandes Pfalz in Kaiserslautern mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen

Die vom 1. Oktober 2006 bis zum 30. September 2026 von der Berufsfachschule - Handwerksberufe - an der Berufsbildenden Schule des Bezirksverbandes Pfalz in Kaiserslautern erteilten Prüfungszeugnisse über erfolgreich abgelegte Abschlussprüfungen werden mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen nach Maßgabe der nachstehenden Aufstellung gleichgestellt: Bezeichnung des Prüfungszeugnissesder staatlich anerkanntenBerufsfachschule- Handwerksberufe -an der Berufsbildenden Schuledes Bezirksverbandes Pfalzin Kaiserslautern Ausbildungsberuf,für den gleichgestellt wird
Abschlussprüfung alsSystemelektroniker/Systemelektronikerin Systemelektroniker/Systemelektronikerinim Gewerbe Nummer 25 derAnlage A der Handwerksordnung"Elektrotechniker"
Abschlussprüfung alsFeinwerkmechaniker/FeinwerkmechanikerinSchwerpunkt:Maschinenbau Feinwerkmechaniker/FeinwerkmechanikerinSchwerpunkt:Maschinenbau im Gewerbe Nummer 16der Anlage A der Handwerksordnung"Feinwerkmechaniker"
Abschlussprüfung alsMetallbauer/MetallbauerinFachrichtung:Metallgestaltung Metallbauer/MetallbauerinFachrichtung:Metallgestaltung im Gewerbe Nummer 13der Anlage A der Handwerksordnung"Metallbauer"
Abschlussprüfung alsGoldschmied/GoldschmiedinFachrichtung:Schmuck Goldschmied/GoldschmiedinFachrichtung:Schmuck Goldschmied/GoldschmiedinFachrichtung:Schmuck im Gewerbe Nummer 11 derAnlage B Abschnitt 1 derHandwerksordnung"Gold- und Silberschmiede"
Abschlussprüfung alsMaler und Lackierer/Malerinund LackiererinFachrichtung:Gestaltung und Instandsetzung Maler und Lackierer/Malerinund LackiererinFachrichtung:Gestaltung und Instandhaltungim Gewerbe Nummer 10 derAnlage A der Handwerksordnung"Maler und Lackierer"
Abschlussprüfung alsSteinmetz und Bildhauer/Steinmetzin und BildhauerinFachrichtungen:Steinmetzarbeiten undSteinbildhauerarbeiten Steinmetz und Steinbildhauer/Steinmetzin und SteinbildhauerinFachrichtungen:Steinmetzarbeiten und Steinbildhauerarbeitenim Gewerbe Nummer 8 derAnlage A der Handwerksordnung"Steinmetzen und Steinbildhauer"
Abschlussprüfung alsTischler/Tischlerin Tischler/Tischlerin im GewerbeNummer 27 der Anlage A der Handwerksordnung"Tischler"
Soweit zu der Ausbildungsberufsbezeichnung eine Fachrichtung oder Schwerpunktbezeichnung angegeben ist, beschränkt sich die Gleichstellung auf diese Fachrichtung oder diesen Schwerpunkt.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 GLPRZKAISERSLAUTERNV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 1 GLPRZKAISERSLAUTERNV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.