§ 6 – Geschäftsführer
GMBHG · Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BFH, Urt. v. 09.12.2025 – VII R 4/23ECLI:DE:BFH:2025:U.091225.VIIR4.23.0
1. Ein zunächst wirksam bestellter GmbH-Geschäftsführer verliert seine Organstellung automatisch kraft Gesetzes, sobald eine persönliche Voraussetzung für dieses Amt gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung i.d.F. des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23.10.2008 (BGBl I 2008, 2026) entfällt. Mit dem Verlust der Organstellung geht auch die Stellung als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) verloren. 2. Der Verlust der Organstellung des zunächst wirksam bestellten Geschäftsführers führt unabhängig von der Löschung der Eintragung als Geschäftsführer im Handelsregister zur Beendigung der Pflichten nach § 34 Abs. 1 AO. 3. Ob die tatbestandlichen Voraussetzungen der jeweiligen Haftungsnorm erfüllt sind, ist eine vom Gericht in vollem Umfang zu überprüfende Rechtsentscheidung. Das Gericht kann den einem Haftungsbescheid zugrunde gelegten Sachverhalt und den dort angenommenen Haftungsgrund --zum Beispiel § 35 AO statt § 34 Abs. 1 AO-- jedoch nicht austauschen, denn der Haftungsbescheid ist sachverhalts- und nicht zeitraumbezogen.
- BGH, Beschl. v. 27.11.2025 – 2 StR 627/25ECLI:DE:BGH:2025:271125B2STR627.25.0
- BGH, Beschl. v. 24.09.2024 – II ZB 15/23ECLI:DE:BGH:2024:240924BIIZB15.23.0
Die vom Liquidator einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach § 67 Abs. 3 Satz 1, § 66 Abs. 4, § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, Satz 3, § 8 Abs. 3 Satz 1 GmbHG abzugebende Versicherung muss enthalten, dass er auch in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum keinem Berufs- oder Gewerbeverbot unterliegt, das dem in § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 GmbHG genannten Verbot vergleichbar ist.
- BGH, Urt. v. 23.04.2024 – II ZR 99/22ECLI:DE:BGH:2024:230424UIIZR99.22.0
Zur Wirksamkeit eines mit einem GmbH-Geschäftsführer vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsverbots, das bei Zuwiderhandlung den rückwirkenden Verfall einer Karenzentschädigung vorsieht.
- BSG, Urt. v. 20.02.2024 – B 12 KR 1/22 RECLI:DE:BSG:2024:200224UB12KR122R0
An einer die Beschäftigung eines Fremdgeschäftsführers einer GmbH ausschließenden Rechtsmacht fehlt es, wenn er alleinvertretungsberechtigter Gesellschafter-Geschäftsführer einer Holding-GmbH als Gesellschafterin der GmbH ist, die Holding-GmbH aber noch über einen weiteren alleinvertretungsberechtigten und gleichberechtigten Gesellschafter-Geschäftsführer verfügt.
- BSG, Urt. v. 13.12.2022 – B 12 R 3/21 RECLI:DE:BSG:2022:131222UB12R321R0
Der Gesetzgeber kann aus arbeitsmarktpolitischen Gründen Arbeitgeber verpflichten, anlässlich der Beschäftigung versicherungsfreier Rentner Arbeitgeberanteile zu Zweigen der Sozialversicherung zu leisten.
- BGH, Beschl. v. 28.06.2022 – 6 StR 511/21ECLI:DE:BGH:2022:280622B6STR511.21.0
- BGH, Beschl. v. 28.06.2022 – II ZB 8/22ECLI:DE:BGH:2022:280622BIIZB8.22.0
§ 6 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 Nr. 3 Buchst. e GmbHG verweist auch auf die §§ 265c bis 265e StGB.
- BGH, Beschl. v. 09.03.2021 – II ZB 33/20ECLI:DE:BGH:2021:090321BIIZB33.20.0
Es ist nicht mehr erforderlich, die Eintragung eines Geschäftsführers von Amts wegen zu löschen, wenn sein Ausscheiden aufgrund einer Anmeldung eingetragen werden kann.
- BSG, Urt. v. 23.02.2021 – B 12 R 18/18 RECLI:DE:BSG:2021:230221UB12R1818R0
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