§ 125 – Verbot der Gebührenvereinbarung
GNOTKG · Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Urt. v. 24.11.2014 – NotSt (Brfg) 1/14
1. Zu den Amtspflichten des Notars bei der Beurkundungen von Maklercourtageklauseln. 2. Zur Gebührenerhebungspflicht des Notars aus § 17 Abs. 1 Satz 1 und 2 BNotO.
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