§ 2 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

GR_BPAUSCHV_2025_2026 · Verordnung über die Pauschalen für Anlegung, Instandsetzung und Pflege der Gräber, Verlegung und Identifizierung im Sinne des Gräbergesetzes für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gräberpauschalenverordnung 2019/2020 vom 15. Februar 2019 (BGBl. I S. 121) außer Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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