Art. 1

GR_NDSTVTR3_ND_NW · Dritter Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze

(1)Dieser Staatsvertrag ändert die gemeinsame Landesgrenze. Die Änderungen sind in der Anlage auf zwei Kartenblättern grafisch dargestellt. Die Kartenblätter sind Bestandteil dieses Staatsvertrages.
(2)Es gehen nachfolgend aufgeführte Flurstücke vom Land Niedersachsen auf das Land Nordrhein-Westfalen über: Im Gebiet der Gemeinde Bad Essen, Gemarkung Dahlinghausen, Flur 24, Flurstücke 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76 undFlur 5, Flurstücke 1/3, 2/2, 3/8, 4/11, 4/12.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 1 GR_NDSTVTR3_ND_NW und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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