Art. 1

GR_NDSTVTR_BB_ST · Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

(1)Die Flurstücke 28/6, 28/10 und 49 der Flur 5 der Gemarkung Brandis, Gemeinde Brandis, Landkreis Herzberg, werden aus dem Land Brandenburg ausgegliedert und in das Land Sachsen-Anhalt, Landkreis Jessen, Gemeinde Holzdorf, eingegliedert.
(2)Die aus der Neugliederung sich ergebenden Grenzänderungen sind in der Anlage kartographisch dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Vertrages.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 1 GR_NDSTVTR_BB_ST und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 1 GR_NDSTVTR_BB_ST direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.