Art. 27

GR_NDSTVTR_BW_BY_2 · Zweiter Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Änderung der Landesgrenze

Die Anlagen 1 bis 24 sind Bestandteile dieses Staatsvertrages. Sie werden bei dem Bayerischen Landesvermessungsamt in München und dem Landesvermessungsamt Baden-Württemberg in Stuttgart sowie den Vermessungsämtern Dillingen a. d. Donau, Günzburg, Immenstadt i. Allgäu, Kempten (Allgäu), Nördlingen, Rothenburg ob der Tauber und Würzburg des Freistaates Bayern und bei den Staatlichen Vermessungsämtern Aalen, Friedrichshafen, Heidenheim, Ravensburg, Schwäbisch Hall, Tauberbischofsheim und Ulm des Landes Baden-Württemberg aufbewahrt und können dort von jedermann während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 27 GR_NDSTVTR_BW_BY_2 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 27 GR_NDSTVTR_BW_BY_2 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.