Art. 4

GR_NDSTVTR_BW_BY_2 · Zweiter Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Änderung der Landesgrenze

Zwischen den Gemeinden Gestratz und Maierhöfen, Landkreis Lindau (Bodensee), Freistaat Bayern, sowie der Gemeinde Argenbühl und der Stadt Isny im Allgäu, Landkreis Ravensburg, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze 1.vom Landesgrenzpunkt 167/6 bis zum Landesgrenzpunkt 169 nach Maßgabe der Anlage 4, Seiten 1, 2 und 4;
2.vom Landesgrenzpunkt 169/11 bis zum Landesgrenzpunkt 170 nach Maßgabe der Anlage 4, Seiten 3 und 4.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 4 GR_NDSTVTR_BW_BY_2 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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