Art. 8

GR_NDSTVTR_BW_BY_2 · Zweiter Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Änderung der Landesgrenze

Zwischen der Stadt Leipheim, Landkreis Günzburg, und der Gemeinde Elchingen, Landkreis Neu-Ulm, Freistaat Bayern, sowie der Stadt Langenau, Alb-Donau-Kreis, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze 1.vom Landesgrenzpunkt 181 bis zum Landesgrenzpunkt 198 nach Maßgabe der Anlage 8, Seiten 1 bis 5;
2.vom Landesgrenzpunkt 201 bis zum Landesgrenzpunkt 234 nach Maßgabe der Anlage 8, Seiten 4 und 5.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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