Art. 1

GR_NDSTVTR_BW_BY_3 · Dritter Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Änderung der Landesgrenze

Im Anschluß an den Zweiten Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Änderung der Landesgrenze vom 22. Oktober 1987 vereinbaren die vertragschließenden Länder zur Anpassung des Grenzverlaufs an die durch den Ausbau von Straßen und Gewässern und durch Flurbereinigungen geänderten Verhältnisse die in Artikel 3 bis 26 bezeichneten Änderungen ihrer gemeinsamen Landesgrenze.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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