Art. 22

GR_NDSTVTR_BW_BY_3 · Dritter Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Änderung der Landesgrenze

Zwischen der Gemeinde Elchingen, Landkreis Neu-Ulm, Freistaat Bayern, und der Stadt Ulm, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze vom Landesgrenzpunkt 14 bis zum Landesgrenzpunkt 18 nach Maßgabe der Anlage 21a, Seiten 1 und 2.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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