Art. 26

GR_NDSTVTR_BW_BY_3 · Dritter Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Änderung der Landesgrenze

Zwischen dem Markt Weitnau, Landkreis Oberallgäu, Freistaat Bayern, und der Stadt Isny im Allgäu, Landkreis Ravensburg, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze vom Landesgrenzpunkt 314 bis zum Landesgrenzpunkt 316/1 nach Maßgabe der Anlage 25, Seiten 1 und 2.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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