Art. 2

GR_NDSTVTR_NW_RP · Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

Die betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbände regeln die Rechtsfolgen der Änderung der Gemeindegebiete und die Auseinandersetzung durch Vereinbarungen. Die Vereinbarungen bedürfen der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 2 GR_NDSTVTR_NW_RP und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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