Art. 1

GR_NDSTVTR_SN_TH_2 · Zweiter Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

(1)Die Gemeinde Cunsdorf im Landkreis Greiz (katastermäßig: Gemarkung Cunsdorf: künftig Umgliederungsgebiet) wird aus dem Freistaat Thüringen ausgegliedert und in den Freistaat Sachsen eingegliedert.
(2)Der Gebietsstand der Gemeinde Cunsdorf richtet sich nach dem Stand ihrer Gemarkungsgrenzen am 3. Oktober 1990.
(3)Der bisherige und der neue Verlauf der gemeinsamen Landesgrenze sind aus der Anlage zu diesem Vertrag ersichtlich.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 1 GR_NDSTVTR_SN_TH_2 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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