Art. 1

GRABFERTDNKVTRG · Gesetz zu dem Vertrag vom 30. März 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr

Dem in Kopenhagen am 30. März 1967 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr nebst Protokoll vom gleichen Tage und Zusatzprotokoll vom 9. August 1968 wird zugestimmt. Der Vertrag, das Protokoll und das Zusatzprotokoll werden nachstehend veröffentlicht.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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