§ 1 – Zulassung des Euro und ausländischer Währungen für Grundpfandrechte

GRPFREUROV · Verordnung über Grundpfandrechte in ausländischer Währung und in Euro

Geldbeträge von Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden können auch in der Währung 1.Euro,
2.eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
3.der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
4.der Vereinigten Staaten von Amerika
angegeben werden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 GRPFREUROV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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