Verordnung über den automatisierten Datenabgleich bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
GRSIDAV · 7 Normen
- § 1Verfahren bei der Bundesagentur für Arbeit
- § 1aVerfahren bei den zugelassenen kommunalen Trägern
- § 1bVerfahren bei der Kopfstelle
- § 2Verfahren bei den Auskunftsstellen und der Datenstelle der Rentenversicherung
- § 3Anforderungen an die Datenübermittlung
- § 4Einzelheiten des Datenabgleichverfahrens
- § 5Kosten der Kopfstelle
Verordnung über den automatisierten Datenabgleich bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.