Art. 35 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

GSG · Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung

(1)Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1993 in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2)- (6) (7) (weggefallen) (8) u. (9)

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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