§ 11 – Lehrgang „Aufgaben und Organisation der Bundeswehr und Statusfragen“

GTDBWVAPRV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik

Im Lehrgang „Aufgaben und Organisation der Bundeswehr und Statusfragen“ werden die Anwärterinnen und Anwärter mit den Rechten und Pflichten der Beamtinnen und Beamten vertraut gemacht. Ihnen wird ein Überblick vermittelt über 1.das Besoldungsrecht,
2.das Reisekostenrecht,
3.das Umzugskostenrecht,
4.das Beihilferecht und
5.die Vorschriften zur Korruptionsprävention.
Zudem wird ihnen ihr Arbeitsumfeld in der Bundeswehr mit den zugehörigen Organisationsbereichen und Arbeitsabläufen vorgestellt. Einzelheiten regelt der Lehrplan.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 11 GTDBWVAPRV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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