§ 184
GVG · Gerichtsverfassungsgesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 27.11.2025 – 1 StR 493/25ECLI:DE:BGH:2025:271125B1STR493.25.0
- BGH, Beschl. v. 21.03.2023 – XIII ZB 22/22ECLI:DE:BGH:2023:210323BXIIIZB22.22.0
- BVerwG, Urt. v. 26.01.2022 – 6 A 7/19ECLI:DE:BVerwG:2022:260122U6A7.19.0
1. § 17 VereinsG erfasst Gesellschaften mit beschränkter Haftung unabhängig von der Zahl ihrer Gründer und Gesellschafter, sodass er auch bei der sog. Einpersonen-GmbH anzuwenden ist. 2. Nichtgebietliche Teilorganisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit können gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 VereinsG auch nach Erlass des Verbots der Gesamtvereinigung in die Verbotsverfügung einbezogen werden (Anschluss an BVerwG, Gerichtsbescheid vom 3. April 2003 - 6 A 12.02 - KirchE 43, 216). 3. Verletzt die Behörde schuldhaft ihre Pflicht zur wahrheitsgetreuen und vollständigen Aktenführung, kann im gerichtlichen Verfahren nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung von einer Umkehr der Beweislast auszugehen sein.
- BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 10.02.2020 – 2 BvR 336/19ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20200210.2bvr033619
- BPatG, Urt. v. 03.02.2020 – 6 Ni 45/16 (EP), 6 Ni 13/17 (EP), 6 Ni 28/18 (EP)ECLI:DE:BPatG:2020:030220U6Ni45.16EP.0
I. Ein in einer anderen Verfahrenssprache als deutsch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteiltes europäisches Patent, das die Patentinhaberin in einem vorangegangenen Patentnichtigkeitsverfahren in deutscher Sprache verteidigt hat, so dass der nunmehr angegriffene Patentanspruch nur noch in deutscher Sprache existiert, kann in einem nachfolgenden Patentnichtigkeitsverfahren nur noch in deutscher Sprache und nicht mehr in der ursprünglichen, der Erteilung zu Grunde liegenden Verfahrenssprache verteidigt werden. II. Entnimmt der Fachmann der Gesamtheit der Anmeldeunterlagen (Ansprüche, Beschreibung, Zeichnungen) ein Übertragungsleistungs-Steuerungsverfahren in einem Kommunikationssystem unter Verwendung eines geteilten Abwärts-Steuerkanals, erkennt er die bloße Nennung eines Abwärts-Verkehrskanals an einer einzigen Stelle der Beschreibung – ohne weitergehende Erläuterungen oder Hinweise – nicht als mögliche Ausführungsform der Erfindung. Vielmehr fasst er die mit der übrigen technischen Lehre nicht übereinstimmende Formulierung als offensichtliche Unrichtigkeit auf, die er stillschweigend korrigiert.
- BVerwG, Beschl. v. 09.10.2019 – 2 WDB 3/19ECLI:DE:BVerwG:2019:091019B2WDB3.19.0
Für die Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung und eines Uniformtrageverbots nach § 126 Abs. 1 WDO genügt es, wenn voraussichtlich die Dienstgradherabsetzung als zweitschwerste Disziplinarmaßnahme den Ausgangspunkt der Zumessungerwägungen bildet und der Dienstbetrieb bei einem Verbleib des Soldaten im Dienst empfindlich gestört oder in besonderem Maße gefährdet würde.
- BVerwG, Urt. v. 26.02.2019 – 1 C 38/18ECLI:DE:BVerwG:2019:260219U1C38.18.0
- BVerwG, Urt. v. 29.08.2018 – 1 C 6/18ECLI:DE:BVerwG:2018:290818U1C6.18.0
1. Der Hinweis in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, dass die Klage "in deutscher Sprache abgefasst" sein muss, macht diese nicht unrichtig im Sinne des § 58 Abs. 2 VwGO. 2. Eine fehlende oder unrichtige Übersetzung der Rechtsbehelfsbelehrung in eine Sprache, die der Kläger versteht oder deren Kenntnis vernünftigerweise vorausgesetzt werden kann, macht diese nicht unrichtig im Sinne des § 58 Abs. 2 VwGO und bewirkt auch sonst nicht dessen Anwendung.
- BAG, Urt. v. 12.12.2017 – 3 AZR 306/16ECLI:DE:BAG:2017:121217.U.3AZR306.16.0
- BGH, Beschl. v. 30.11.2017 – 5 StR 455/17ECLI:DE:BGH:2017:301117B5STR455.17.0
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