§ 9

HALDERLANO · Anordnung über Halden und Restlöcher

(1)Die Höhe bleibender Einzelböschungen geplanter und betriebener Halden darf nicht größer als 10 m sein.
(2)Die Neigung bleibender Einzelböschungen geplanter und betriebener Halden a)bis 5 m Böschungshöhe darf dem Schüttwinkel entsprechen,
b)über 5 bis 10 m Böschungshöhe darf nicht steiler als 1:2 sein.
(3)Die Generalneigung bleibender Böschungssysteme von geplanten und betriebenen Halden, die nicht zum Braunkohlenbergbau oder zu Steine-und-Erden-Betrieben gehören, darf bei einer örtlichen Haldenhöhe
a)
bis 20 m
1:2,25
b)
über 20 bis 35 m
1:2,5
nicht übersteigen.
(4)Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Halden aus überwiegend grobstückigem, verwitterungsbeständigem Haldenmaterial oder solchem, das sich selbst verfestigt, wie Kalirückstände und flüssige Schlacken.
(5)Bleibende Einzelböschungen geplanter und entstehender Restlöcher im Lockergestein, die nicht zum Braunkohlenbergbau oder zu Steine-und-Erden-Betrieben gehören, dürfen nicht steiler als 1:1,75 sein.
(6)Füllen sich Restlöcher im Lockergestein mit Wasser, so sind bei bleibenden Böschungen Vorkehrungen zur Sicherung der Böschungen in der Wellenschlagzone zu treffen.
(7)Von den Forderungen der Absätze 1 bis 3 sowie 5 und 6 darf abgewichen werden, wenn die Standsicherheit gemäß § 10 nachgewiesen und die Einhaltung des § 4 Abs. 1 gewährleistet ist.
(8)Die Querneigung und Breite von Bermen zwischen bleibenden Einzelböschungen sind so zu wählen, daß sie für die Wasserableitung und erforderlichenfalls für ein Befahren mit Fahrzeugen geeignet sind.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 9 HALDERLANO und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 9 HALDERLANO direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.