§ 1 – Errichtung und Rechtsform

HDGSTIFTG · Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"

Unter dem Namen "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" wird eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn errichtet. Die Stiftung entsteht mit Inkrafttreten dieses Gesetzes.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 HDGSTIFTG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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