§ 75a
HGB · Handelsgesetzbuch
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BAG, Urt. v. 27.03.2025 – 8 AZR 63/24ECLI:DE:BAG:2025:270325.U.8AZR63.24.0
Leistungen aus einem Programm zur Gewährung virtueller Aktienoptionsrechte sind in die Berechnung der Karenzentschädigung nach § 74 Abs. 2, § 74b Abs. 2 HGB einzubeziehen, soweit die virtuellen Optionsrechte noch im laufenden Arbeitsverhältnis ausgeübt werden.
- BAG, Urt. v. 27.03.2025 – 8 AZR 139/24ECLI:DE:BAG:2025:270325.U.8AZR139.24.0
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