§ 2 – Gesundheitliche Schädigungen

HHGSCH_V · Verordnung über die schädigenden Ereignisse und gesundheitlichen Schädigungen im Sinne des § 4 Absatz 6 Satz 1 des Häftlingshilfegesetzes

Gesundheitliche Schädigungen im Sinne des § 4 Absatz 6 Satz 1 des Häftlingshilfegesetzes sind folgende gesundheitliche Beeinträchtigungen: 1.depressive Störungen,
2.angst- oder furchtbezogene Störungen,
3.somatische Belastungsstörungen oder Störungen der Körpererfahrung sowie
4.posttraumatische Belastungsstörungen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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