§ 5 – Struktur der Berufsausbildung zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau sowie Ausbildungsberufsbild

HOTELAUSBV · Verordnung über die Berufsausbildungen zum Hotelfachmann und zur Hotelfachfrau sowie zum Kaufmann für Hotelmanagement und zur Kauffrau für Hotelmanagement

(1)Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1.berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
2.integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.
(2)Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 1.Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Reflexion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin,
2.Annahme und Einlagerung von Waren,
3.Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion,
4.Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst,
5.Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service,
6.Wahrnehmung von Aufgaben am Empfang,
7.Verkauf von Übernachtungen und Dienstleistungen sowie Arbeiten in der Reservierung,
8.Gästekommunikation und Beschwerde-Management,
9.Organisation des Empfangs- und Reservierungsbereiches,
10.Wahrnehmung von Aufgaben im Housekeeping-Management,
11.Wahrnehmung von Aufgaben im Food-and-Beverage-Management,
12.Umsetzung der betrieblichen Strategien des Channel-Managements und des Revenue-Managements,
13.Umsetzung von Maßnahmen der Verkaufsförderung und des Marketings,
14.Verkauf, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen,
15.Gestaltung von büroorganisatorischen Prozessen,
16.qualitäts- und prozessorientiertes Handeln im Team und an Schnittstellen und
17.Anleitung und Führung von Mitarbeitenden.
(3)Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 1.Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
2.Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
3.Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
4.digitalisierte Arbeitswelt und
5.Durchführung von Hygienemaßnahmen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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