Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen für die Eintragung in die Handwerksrolle
HWREINTRV · 8 Normen
- § 1Gegenstand
- § 2Abschlussprüfungen an Hochschulen und an solchen Bildungseinrichtungen, die nach Landesrecht dem tertiären Bereich zugeordnet sind
- § 3Abschlussprüfungen an staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen
- § 4Antrag
- § 5Übergangsregelung
- § 6Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen für die Eintragung in die Handwerksrolle ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.