§ 2 – Hauptzollamt Aachen

HZAZUSTV_2023 · Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten auf Hauptzollämter für den Bereich mehrerer Hauptzollämter

Dem Hauptzollamt Aachen werden die Zuständigkeiten übertragen für 1.die Suchverfahren im Rahmen zollrechtlicher Versandverfahren, einschließlich der Inanspruchnahme von Bürgen in Suchverfahren und der Abgabenerhebung in Suchverfahren, a)der Hauptzollämter Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Köln, Krefeld und Münster,
b)aller Hauptzollämter bundesweit, wenn das Hauptzollamt Aachen als erstes mit dem Suchverfahren befasst ist,
2.die Straf- und Bußgeldsachen des Hauptzollamts Köln sowie
3.den Aufgabenbereich Vollstreckung des Hauptzollamts Köln, mit Ausnahme des Oberbergischen Kreises, des Rheinisch-Bergischen Kreises und der kreisfreien Stadt Leverkusen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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