Art. 5

IMFABKG · Gesetz zu dem Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds in der Fassung von 1976

(1)Die Bundesregierung bestellt den Gouverneur und den Stellvertretenden Gouverneur für die Bundesrepublik Deutschland im Internationalen Währungsfonds im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank. Der Gouverneur oder der Stellvertretende Gouverneur können im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen zeitweilige Stellvertretende Gouverneure bestellen.
(2)Das Bundesministerium der Finanzen übt das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Besetzung der Stellen eines Mitglieds im Rat auf Ministerebene des Internationalen Währungsfonds, eines Stellvertreters und der Beigeordneten im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank aus.
(3)Das Bundesministerium der Finanzen übt das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Besetzung der Stelle eines Exekutivdirektors im Internationalen Währungsfonds im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank aus. Der Exekutivdirektor bestellt den Stellvertretenden Exekutivdirektor nach Weisung des Bundesministeriums der Finanzen. Satz 2 gilt entsprechend für die Bestellung eines zeitweiligen Stellvertretenden Exekutivdirektors.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 5 IMFABKG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 5 IMFABKG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.