§ 2 – Zulassungsvoraussetzungen
IMMOFACHWPRV · Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Beschl. v. 22.01.2015 – 6 B 2/15ECLI:DE:BVerwG:2015:220115B6B2.15.0
Die berufliche Handlungsfähigkeit im Sinne von § 2 Abs. 3 ImmoFachwPrV setzt nicht zwingend voraus, dass der Zulassungsbewerber Berufserfahrungen im Bereich der Immobilienwirtschaft gesammelt hat. Ausreichend ist die Teilnahme an einem längeren Ausbildungskurs zur Vorbereitung auf die Prüfung, sofern der Zulassungsbewerber nach dem Gesamtbild seiner Qualifikation nicht hinter dem Niveau der von § 2 Abs. 1 ImmoFachwPrV erfassten Bewerber zurückbleibt.
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 2 IMMOFACHWPRV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 2 IMMOFACHWPRV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.