§ 2 – Teile des Fortbildungsabschlusses

IMPMEDBAPROPRFPRV · Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister–Fachrichtung Printmedien und Geprüfte Industriemeisterin–Fachrichtung Printmedien-Bachelor Professional in Print

Für den anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Industriemeister–Fachrichtung Printmedien-Bachelor Professional in Print“ oder „Geprüfte Industriemeisterin–Fachrichtung Printmedien-Bachelor Professional in Print“ ist Folgendes erforderlich: 1.das erfolgreiche Ablegen der im Rahmen dieser Verordnung geregelten Prüfung sowie
2.der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach Maßgabe des § 3.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 2 IMPMEDBAPROPRFPRV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 2 IMPMEDBAPROPRFPRV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.