§ 7 – Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“

IMS__FPRV · Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Süßwaren und Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Süßwaren

Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst die folgenden Handlungsbereiche und Qualifikationsschwerpunkte: 1.Handlungsbereich „Technik“ mit den Qualifikationsschwerpunkten a)Süßwarentechnologie,
b)Betriebstechnik und
c)Rohwarenmanagement,
2.Handlungsbereich „Organisation“ mit den Qualifikationsschwerpunkten a)Betriebliches Kostenwesen,
b)Planung, Steuerung und Kommunikation und
c)Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Lebensmittelsicherheit,
3.Handlungsbereich „Führung und Personal“ mit den Qualifikationsschwerpunkten a)Personalführung,
b)Personalentwicklung und
c)Qualitätsmanagement.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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