§ 34 – Anforderungen an die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-gestützte Anlagenänderung

INDMETAUSBV_2007 · Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen

(1)Die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-gestützte Anlagenänderung erstreckt sich auf die in Anlage 7 Teil D genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2)In der Prüfung der Zusatzqualifikation soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 1.3D-Datensätze zu erstellen und anzuwenden,
2.Änderungsmaßnahmen zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren sowie
3.die Qualität der durchgeführten Änderungen zu prüfen und zu sichern.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 34 INDMETAUSBV_2007 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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