Anlage 7 – (zu § 29)

INDMETAUSBV_2007 · Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1054 – 1056)
Teil A: Zusatzqualifikation Systemintegration
Lfd. Nr. Teil der Zusatzqualifikation Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen
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1 Analysieren von technischen Aufträgen und Entwickeln von Lösungen a)Ist-Zustand von zu verbindenden Teilsystemen analysieren und auswerten und Systemschnittstellen identifizieren
b)technische Prozesse und Umgebungsbedingungen analysieren und Soll-Zustand festlegen
c)Lösungsvarianten zur Systemintegration erarbeiten, bewerten und abstimmen und dabei sowohl Spezifikationen berücksichtigen als auch technische Bestimmungen und die betrieblichen IT-Richtlinien einhalten
d)Vorgehensweise und Zuständigkeiten bei Installationen und Systemerprobungen festlegen
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2 Installieren und Inbetriebnehmen von cyberphysischen Systemen a)mit Kleinspannung betriebene Hardwarekomponenten installieren und Softwarekomponenten konfigurieren
b)Systeme mittels Software zu einem cyberphysischen System vernetzen
c)Systeme mit Hard- und Softwarekomponenten in Betrieb nehmen
d)Störungen analysieren und systematische Fehlersuche in Systemen durchführen und dokumentieren
e)Systemkonfiguration, Qualitätskontrollen und Testläufe dokumentieren
Teil B: Zusatzqualifikation Prozessintegration
Lfd. Nr. Teil der Zusatzqualifikation Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen
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1 Analysieren und Planen von digital vernetzten Produktionsprozessen a)Produktionsprozesse analysieren
b)Anpassung der Produktion sowie der Handhabungs-, Transport- oder Identifikationssysteme planen
c)Prozessänderungen planen und hinsichtlich vor- und nachgelagerter Bereiche bewerten sowie die Zuständigkeiten im Team abstimmen
d)Spezifikationen, technische Bestimmungen und betriebliche IT-Richtlinien bei Prozessänderungen beachten
2 Anpassen und Ändern von digital vernetzten Produktionsanlagen a)geplante Prozessabläufe simulieren
b)Auf- und Umbau von Produktionsanlagen und die datentechnische Vernetzung im Team durchführen
c)Steuerungsprogramme im Team ändern, testen und optimieren
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3 Erproben von Produktionsprozessen a)Produktionsverfahren und Prozessschritte, logistische Abläufe und Fertigungsparameter erproben
b)Gesamtprozess kontrollieren, überwachen und protokollieren und prozessbegleitende Maßnahmen der Qualitätssicherung durchführen
c)Fehler- und Mängelbeseitigung veranlassen sowie Maßnahmen dokumentieren
d)Daten des Konfigurations- und Änderungsmanagements pflegen und technische Dokumentationen sichern
e)Prozessvorschriften erstellen
Teil C: Zusatzqualifikation Additive Fertigungsverfahren
Lfd. Nr. Teil der Zusatzqualifikation Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen
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1 Modellieren von Bauteilen a)Bauteile durch Programme zum computergestützten Konstruieren (CAD) erstellen
b)für digitale 3D-Modelle parametrische Datensätze entwickeln
c)Gestaltungsprinzipien zur additiven Fertigung einhalten und Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
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2 Vorbereiten von additiver Fertigung a)Verfahren zur additiven Fertigung auswählen
b)3D-Datensätze konvertieren und für das Verfahren anpassen
c)verfahrensspezifische Produktionsabläufe planen
d)Maschine zur Herstellung einrichten
3 Additives Fertigen von Produkten a)additive Fertigungsverfahren anwenden und Probebauteile erstellen und bewerten
b)Prozessparameter anpassen und optimieren
c)Prozesse kontrollieren, überwachen und protokollieren und Maßnahmen der Qualitätssicherung durchführen
d)Fehler- und Mängelbeseitigung veranlassen sowie Maßnahmen dokumentieren
e)Daten des Konfigurations- und Änderungsmanagements pflegen und technische Dokumentationen sichern
f)verfahrensspezifische Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Umweltschutz einhalten
Teil D: Zusatzqualifikation IT-gestützte Anlagenänderung
Lfd. Nr. Teil der Zusatzqualifikation Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen
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1 Planen von Änderungen an Anlagen a)3D-Datensätze von Rohrleitungssystemen, Profilen, Anlagenteilen oder Blechkonstruktionen erstellen
b)branchenübliche Software zum Erstellen von Aufmaßen, auch auf Basis von Daten zum computergestützten Konstruieren (CAD-Daten), anwenden
c)Änderungsmaßnahmen anhand von 3D-Modellen planen
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2 Herstellen und digitales Nachbereiten von Rohrleitungen, Profilen, Anlagenteilen oder Blechkonstruktionen a)Verfahren zur Fertigung von Rohrleitungen, Profilen, Anlagenteilen oder Blechkonstruktionen auswählen
b)für die Herstellung von Rohrleitungen, Profilen, Anlagenteilen oder Blechkonstruktionen 3D-Datensätze konvertieren
c)Datensätze über Schnittstellen an Fertigungsmaschinen übertragen
d)Prozessparameter anpassen und optimieren
e)Prozesse kontrollieren, überwachen und protokollieren und Maßnahmen der Qualitätssicherung durchführen
f)Ist-Werte im digitalen Zwilling aktualisieren und dokumentieren

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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