Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Informationssicherheit oder Geprüfte Berufsspezialistin für Informationssicherheit
INSIFPRV · 14 Normen
- § 1Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
- § 2Zulassungsvoraussetzungen
- § 3Inhalt der Prüfung
- § 4Prüfungsbereich „Informationssicherheit gewährleisten“
- § 5Form und Ablauf der Prüfung
- § 6Schriftliche Prüfung
- § 7Mündliche Prüfung
- § 8Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 9Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
- § 10Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 11Zeugnisse
- § 12Wiederholung von Prüfungsleistungen
- Anlage 1(zu den §§ 8 und 9)
- Anlage 2(zu § 11)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Informationssicherheit oder Geprüfte Berufsspezialistin für Informationssicherheit ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.