§ 322 – Anfechtbare Rechtshandlungen des Erben
INSO · Insolvenzordnung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 11.09.2025 – IX ZA 18/24ECLI:DE:BGH:2025:110925BIXZA18.24.0
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