Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten
INSTITUTSVERGV_2014 · 28 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Verantwortlichkeiten; Beteiligung der Kontrolleinheiten
- § 4Ausrichtung an der Strategie des Instituts
- § 5Angemessenheit der Vergütung und der Vergütungssysteme
- § 6Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung; Billigung einer höheren Obergrenze gemäß § 25a Absatz 5 Satz 5 des Kreditwesengesetzes
- § 7Voraussetzungen für die Festsetzung des Gesamtbetrags der variablen Vergütung und die Erdienung zurückbehaltener Vergütungsbestandteile
- § 8Verbot der Einschränkung oder Aufhebung der Risikoadjustierung
- § 9Zusätzliche Anforderungen an die Vergütung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Kontrolleinheiten
- § 10Zusätzliche Anforderungen an die Vergütung von Geschäftsleitern und Geschäftsleiterinnen
- § 11Grundsätze zu den Vergütungssystemen in den Organisationsrichtlinien; Dokumentationspflichten
- § 12Überprüfung und Anpassung der Vergütungssysteme
- § 13Information über die Vergütungssysteme
- § 14Anpassung bestehender Vereinbarungen
- § 15Aufgaben des Vergütungskontrollausschusses
- § 16Offenlegung
- § 18Anforderungen an Vergütungssysteme von Risikoträgern und Risikoträgerinnen in bedeutenden Instituten; Risikoausrichtung der Vergütungssysteme
- § 19Ermittlung der variablen Vergütung (Ex-ante-Risikoadjustierung)
- § 20Zurückbehaltung, Anspruchs- und Auszahlungsvoraussetzungen, Rückforderung (Ex-post-Risikoadjustierung)
- § 21Vergütungen im Zusammenhang mit Ausgleichszahlungen
- § 22Zusätzliche Leistungen zur Altersversorgung
- § 23Vergütungsbeauftragte in bedeutenden Instituten
- § 24Aufgaben der Vergütungsbeauftragten
- § 25Personal- und Sachausstattung der Vergütungsbeauftragten
- § 26Vergütungsbeauftragte in den Organisationsrichtlinien
- § 27Gruppenweite Regelung der Vergütung
- § 29Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.