§ 22 – Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände

INVEKOSV_2015 · Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems

Sofern der Betriebsinhaber auf Grund höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände nicht in der Lage ist, den Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen fristgerecht zu stellen oder die Mitteilung nach § 21 Absatz 7 oder Absatz 9 fristgerecht zu machen, hat er dies der Landesstelle unter Beifügen geeigneter Nachweise innerhalb von 15 Arbeitstagen nach dem Zeitpunkt, ab dem er hierzu in der Lage ist, unter Nachholung des Antrags oder der Mitteilung schriftlich mitzuteilen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 22 INVEKOSV_2015 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 22 INVEKOSV_2015 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.