§ 8 – Betriebsbezogene Angaben

INVEKOSV_2015 · Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems

(1)Der Betriebsinhaber hat in Bezug auf seinen Betrieb im Antrag anzugeben: 1.Name oder Firma einschließlich Rechtsform,
2.Geburtsdatum, soweit es sich bei dem Antragsteller um eine natürliche Person handelt,
3.Gründungsdatum bei anderen Antragstellern als natürlichen Personen,
4.Anschrift,
5.Betriebsnummer,
6.Bankverbindung des Betriebsinhabers,
7.das zuständige Finanzamt,
8.im Falle mehrerer Betriebsteile Name, Anschrift und die nach der Viehverkehrsordnung vorgesehenen Registriernummern dieser Betriebsteile,
9.im Falle einer Bevollmächtigung Name und Anschrift der bevollmächtigten Person.
(2)Zusätzlich kann der Betriebsinhaber in seinem Antrag freiwillig Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mail-Adresse angeben.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 8 INVEKOSV_2015 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 8 INVEKOSV_2015 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.