§ 29 – Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung
IRG · Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 18.08.2022 – 4 ARs 13/21ECLI:DE:BGH:2022:180822B4ARS13.21.0
- C-220/18 – ML gegen Generalstaatsanwaltschaft BremenECLI:EU:C:2018:589
Vorlage zur Vorabentscheidung – Eilvorabentscheidungsverfahren – Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Europäischer Haftbefehl – Rahmenbeschluss 2002/584/JI – Art. 1 Abs. 3 – Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten – Vollstreckungsvoraussetzungen – Gründe für die Ablehnung der Vollstreckung – Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Art. 4 – Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung – Haftbedingungen im Ausstellungsmitgliedstaat – Umfang der Prüfung durch die vollstreckenden Justizbehörden – Bestehen einer Rechtsschutzmöglichkeit im Ausstellungsmitgliedstaat – Von den Behörden dieses Mitgliedstaats erteilte Zusicherung
- C-404/15 – Pál Aranyosi und Robert CăldăraruECLI:EU:C:2016:198
Vorlage zur Vorabentscheidung — Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen — Rahmenbeschluss 2002/584/JI — Europäischer Haftbefehl — Gründe für die Ablehnung der Vollstreckung — Charta der Grundrechte der Europäischen Union — Art. 4 — Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung — Haftbedingungen im Ausstellungsmitgliedstaat
- BVerwG, Beschl. v. 18.05.2010 – 1 B 1/10
Für Rechtsstreitigkeiten um die Bewilligung der Auslieferung eines Verfolgten im Sinne des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (hier: an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Zwecke der Strafvollstreckung) ist nicht der Verwaltungsrechtsweg, sondern der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben (§ 13 Abs. 1 Satz 1 IRG).
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