§ 12 – Überstellungshaftbefehl

ISTGHG · Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof

(1)Die vorläufige Überstellungshaft und die Überstellungshaft werden durch schriftlichen Haftbefehl (Überstellungshaftbefehl) des Oberlandesgerichts angeordnet.
(2)In dem Überstellungshaftbefehl ist anzuführen 1.der Verfolgte,
2.die dem Verfolgten zur Last gelegte Tat,
3.das Ersuchen und die übermittelten Überstellungsunterlagen oder im Falle des § 11 Abs. 2 Satz 1 oder 2 der Haftgrund und die ihn begründenden Tatsachen sowie die Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass der Verfolgte einer Tat, die zu seiner Überstellung Anlass geben kann, dringend verdächtig ist.
(3)Der Überstellungshaftbefehl wird aufgehoben, wenn das Ersuchen zurückgenommen wird, der Gerichtshof erklärt, dass das dem Überstellungsersuchen zu Grunde liegende Verfahren vor ihm unzulässig ist, oder die Überstellung für unzulässig erklärt wird.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 12 ISTGHG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 12 ISTGHG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.