§ 52 – Beschlagnahme und Durchsuchung, Vermögensbeschlagnahme
ISTGHG · Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 08.10.2025 – 2 ARs 397/25ECLI:DE:BGH:2025:081025B2ARS397.25.0
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