§ 14 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

K_CHMEISTPRV · Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Küchenmeister/Geprüfte Küchenmeisterin

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2003 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gastgewerbemeisterprüfungsverordnung vom 5. März 1985 (BGBl. I S. 506), zuletzt geändert durch Artikel 2 § 28 des Gesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), außer Kraft.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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