Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker für Kältetechnik/zur Mechatronikerin für Kältetechnik
K_LTEMECHAAUSBV · 11 Normen
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 4Durchführung der Berufsausbildung
- § 5Abschlussprüfung/Gesellenprüfung
- § 6Teil 1 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung
- § 7Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung
- § 8Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- § 9Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker für Kältetechnik/zur Mechatronikerin für Kältetechnik ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.