§ 9 – Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Karosserie- und Fahrzeugbauerbetriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“

KAFBMSTRV_2020 · Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk

(1)Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Karosserie- und Fahrzeugbauerbetriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, in einem Karosserie- und Fahrzeugbauerbetrieb Anforderungen erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu analysieren, Lösungen zu planen und anzubieten. Dabei hat er wirtschaftliche, ökologische, ressourceneffiziente, karosserie- und fahrzeugbauphysikalische, materialspezifische, gestalterische Gesichtspunkte sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpft werden.
(2)Das Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Karosserie- und Fahrzeugbauerbetriebs analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ besteht aus folgenden Qualifikationen: 1.Kundenwünsche und auftragsbezogene Rahmenbedingungen zu deren Erfüllung analysieren und bewerten und daraus Anforderungen ableiten; hierzu zählen insbesondere a)Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der Kundenwünsche und der jeweiligen auftragsbezogenen Rahmenbedingungen erläutern und bewerten,
b)Kundenwünsche analysieren und strukturieren,
c)Prüfverfahren zur Feststellung von Eigenschaften an Fahrzeugen und Baugruppen erläutern und bewerten,
d)Schadensaufnahme an unfallbeschädigten Komponenten oder Fahrzeugen darstellen und
e)Ergebnisse dokumentieren und bewerten sowie daraus Anforderungen für die Umsetzung ableiten,
2.Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und begründen; hierzu zählen insbesondere a)Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Einsatzes von Material, Maschinen, Werkzeugen, Geräten und Personal entwickeln, erläutern und begründen,
b)Sicherheits-, Gesundheits- und Haftungsrisiken bewerten und Folgen ableiten,
c)Technische Dokumentationen und Berechnungen unter Berücksichtigung von karosserie- und fahrzeugbauphysikalischen Anforderungen erstellen, bewerten und korrigieren,
d)Kriterien für die Vergabe von Aufträgen festlegen, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualität und Rechtsvorschriften, sowie Angebote bewerten,
e)Aufbau und Funktion von Fahrzeugaufbauten und Anbauteilen beschreiben und beurteilen,
f)Technische Lösungen von Karosserien und Fahrzeugen sowie für Umbauten und Neubauten erarbeiten, bewerten und korrigieren,
g)Verfahren zur Oberflächenbehandlung und Stoffeigenschaftsänderung dem jeweiligen Verwendungszweck zuordnen,
h)Vorteile und Nachteile verschiedener Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf Anforderungen und Kostengesichtspunkte erläutern und abwägen, eine Lösung auswählen, die Auswahl begründen und dabei Funktionen und Eigenschaften von Bauteilen und Baugruppen aus den Bereichen Exterieur, Interieur, Antriebssysteme, Fahrwerk, Sicherheitseinrichtungen, Elektrik, Elektronik, Komforttechnik, Klimatechnik und Flüssiggastechnik sowie Oberflächenbeschichtung erläutern und
i)Instandsetzungsalternativen vorschlagen und die erforderliche Schadensabwicklung festlegen sowie
3.Angebote kalkulieren, erstellen und erläutern sowie Leistungen vereinbaren; hierzu zählen insbesondere a)Personal-, Material- und Geräteaufwand auf der Grundlage der Planungen kalkulieren,
b)auf der Grundlage entwickelter Lösungsmöglichkeiten Angebotspositionen bestimmen, Preise kalkulieren,
c)Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung von Haftungsbestimmungen formulieren und beurteilen,
d)Angebotsunterlagen und Auftragsbestätigungen vorbereiten, Angebote erstellen,
e)Angebotspositionen und Vertragsbedingungen gegenüber Kunden erläutern und begründen sowie Leistungen vereinbaren und
f)zusätzliche Serviceleistungen erläutern.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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