Art. 7

KAGG_GEWOERGG · Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften und der Gewerbeordnung

(1)Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf seine Verkündung folgenden vierten Monats in Kraft, soweit die Absätze 2 und 3 nichts anderes bestimmen.
(2)u. (3)

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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