§ 24 – Verwendungsrechnung und Entwicklungsrechnung bei der Investmentkommanditgesellschaft

KARBV · Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände

(1)Bei einer Investmentkommanditgesellschaft ist die Verwendungsrechnung wie folgt darzustellen; Leerposten können jeweils entfallen: 1.Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres
2.Gutschrift/Belastung auf Rücklagenkonten
3.Gutschrift/Belastung auf Kapitalkonten
4.Gutschrift/Belastung auf Verbindlichkeitenkonten
5.Bilanzgewinn/Bilanzverlust.
(2)Die Entwicklungsrechnung für das Vermögen der Kommanditisten und der Komplementäre ist jeweils getrennt wie folgt darzustellen; Leerposten können jeweils entfallen: I.Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres1.Entnahmen für das Vorjahr
2.Zwischenentnahmen
3.Mittelzufluss (netto) a)Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten
b)Mittelabflüsse wegen Gesellschafteraustritten
4.Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung
5.Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres
II.Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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